Ihr Bean-to-Bar- Zentrum Deutschland

 Herstellerunabhängige Beratung, Vertrieb und Service

Unsere AGB´s

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

  1. Matthias Kremser Schokoladensysteme (Kurz MKS) dient zur Beratung, Vertrieb und Serviceorganisation für Maschinen und Geräte für die Schokoladenherstellung und -verarbeitung
     
  2. Hauptaufgabe ist die Aquisition und Kundenpflege. Des Weiteren hilft MKS bei Servicefällen während und nach der Garantiezeit des Herstellers
     
  3. MKS ist der verlängerte Arm des Herstellers für den deutschen Markt (teilweise auch für den europäischen Markt) und handelt im Allgemeinen als Vertreter mit sämtlichen Rechten und Pflichten
     
  4. Der Auftrag kann entweder direkt durch den Lieferanten erfolgen oder als verlängerter Arm durch MKS.
     
  5. MKS ist verantwortlich, die Zahlungen gemäß Zahlunsgbedingungen einzutreiben. Es besteht auch ein Eigentumsvorbahlt (des Herstellers) bis zur engültigen Bezahlung durch den Kunden oder MKS
     
  6. Alle Geschäftsbedingungen der Gegenseite werden abgelehnt, denen nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
     
  7. Technisch verantwortlich für die Maschine, die CE-Zertifizierung und EInhaltung aller Vorschriften und Gesetze obliegen dem Hersteller. Es besteht Haftungsausschluß Durch MKS.
     
  8. Eine Sachmängelhaftung ist ausgeschlossen. Verantwortlich für Sachmängel ist lediglich der Hersteller. Dieser ist auf dem Papier und an den Maschinen angegeben. Das Typenschild ist vom Hersteller anzubringen.
     
  9. Die CE-Zertifizierung erfolgt durch den Hersteller. Bei Mängeln haftet der Hersteller. Ein Haftung durch MKS wird ausgeschlossen.
     
  10. Garantiemäßig gelten die Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Sollten Lieferungen unterschiedlicher Hersteller stattfinden, gelten auch die unterschiedlichen Bedingungen der Hersteller je nach Maschine
     
  11. Bei Garantiefällen übernimmt der Hersteller die Garantie gemäß deren Bedingungen. MKS kann helfen, übernimmt aber keine Kosten für etwaige Dienstleistungen beim Kunden, um z.B. Teile zu tauschen etc.
     
  12. Etwaige Folgeschäden sind explizit ausgeschlossen. 
     
  13. MKS hilft bei technischen Problemen, diese zu lösen, hier insbesondere durch die Kommunikation zwischen Kunde, MKS und Hersteller
     
  14. Sachmängel etc. sind direkt an den Hersteller zu richten, da es in deren Verantwortungsbereich liegt
     
  15. Der Haftungsausschluss findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund –, wenn MKS vorsätzlich oder arglistig handelt.
     
  16. Sollte durch Gerichte ein Urteil gegen MKS erwirkt werden, deren maßgebliche Verantwortung und Haftung bei dem Hersteller liegt, wird dieses Urteil automatisch Bestandteil bei einer Regelung mit dem Hersteller. Der Hersteller hat sich dem Urteil unterzuordnen.
     
  17. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unberührt. Dies gilt auch in dem Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft herausstellen sollte

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